Zur Eröffnung der Ausstellung „Verschweigen – Verurteilen“ – Die Geschichte der Schwulen und Lesben in Rheinland-Pfalz

 

Keine Zensur wissenschaftlicher Forschungsergebnisse!

 

Integrationsministerium Rheinland-Pfalz schreibt Diskriminierung von Schwulen und Lesben fort.

2012 beschließt der rheinland-pfälzische Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen die Aufarbeitung der Geschichte der Schwulen und Lesben, 2017 werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung veröffentlicht: 2.880 schwule Männer wurden zwischen 1948 und 1969 verurteilt, es gab 5.939 Strafverfahren in Rheinland-Pfalz.

Ein enges Geflecht aus polizeilicher Verfolgung, Justiz, medizinischer Pathologisierung, rigiden Moralvorstellungen und strenger Kontrolle der öffentlichen Meinung bis hin zum Verbot war geknüpft, das für Schwule, Lesben und Transidente die Grundlage ihrer „zweiten Verfolgung“ – nach der faschistischen Diktatur – war. Dieses Geflecht richtete sich auch gegen ein selbstbestimmtes Leben von Frauen.

Maßgeblich verantwortlich waren A. Süsterhenn (CDU) und F.-J. Würmeling (CDU), geleitet von der Überzeugung Rheinland-Pfalz zum Musterland der katholischen Antwort auf die Diktatur des Nationalismus aufzubauen. A. Süsterhenn band dazu die „Freiheit der Persönlichkeit“ an die „durch das Sittengesetz gegebenen Schranken“ in der rheinland-pfälzischen Verfassung.

F.-J. Würmeling tat dies als Bundesfamilienminister 1953-1961 u.a. mit der „Kampfgruppe für die Familie“ im Bundestag und einer Reform des Scheidungsrechts auf Kosten der Frauen.

Beide Politiker waren zudem maßgeblich an der Verbreitung der Aktivitäten des „Volkswartbundes“ in Rheinland-Pfalz beteiligt, einer hauptsächlich vom Bistum Köln finanzierten Organisation, deren Mitglieder u.a. Picket-Lines vor Kinos durchführten um den „allgemeinen Sittenverfall“ zu stoppen.

Die heute eröffnete Ausstellung auf der Grundlage der wissenschaftlichen Untersuchung anonymisiert diese Verantwortlichkeit und bietet stattdessen 3 Mal Helmut Kohl als „Erneuerer“ an. So unbestritten dessen Verdienste sind, so wenig hat er je dazu beigetragen, die Verfolgung schwuler Männer und lesbischer Frauen weder während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur noch in der Nachkriegszeit zu beseitigen.

Mit der Ausstellung in ihrer aktuellen Fassung schreibt das zuständige Integrationsministerium von Rheinland-Pfalz die Geschichte der Diskriminierung durch Beschönigen und Anonymisieren der Täter fort und verhindert, dass die Opfer die Ihnen zustehende Wiedergutmachung ihres Leids erfahren.

QueerNet Rheinland-Pfalz e.V. fordert die Verantwortlichen auf:

  • die Ausstellung so zu ändern, dass sie den wissenschaftlichen Forschungsergebnissen unzensiert entspricht – bevor sie, wie geplant, an anderen Orten gezeigt wird.
  • die Opfer aus Rheinland-Pfalz zu entschädigen, die
    1. nach §175 StGB verurteilt und verfolgt wurden und
    2. durch die Änderung des Scheidungsrechts 1961 benachteiligt wurden, weil sie lesbisch waren.